Reisepässe und Personalausweise

Pass- und Personalausweisanträge können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache entgegengenommen werden. Bei Minderjährigen müssen beide Elternteile und das Kind vorsprechen. Alternativ kann eine beglaubigte Zustimmungserklärung vorgelegt werden, wenn ein Elternteil verhindert ist.

Welche Dokumente können beantragt werden?

In Basel können folgende Dokumente beantragt werden:

  • Biometrische Reisepässe
    Ausstellungsdauer ca. 8 Wochen.
  • Personalausweise
    Ausstellungsdauer ca. 6 Wochen.
  • Expresspässe
    Ausstellungsdauer ca. 3–4 Wochen.
  • KEINE vorläufige Reisepässe

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Welche Passbilder bei Erwachsenen sind gültig?

Bitte bringen Sie neue biometrische Passfotos (in Papierform, nicht digital) zu Ihrem Termin mit. Die Fotos dürfen max. 6 Monate alt sein und dürfen nicht verschmutzt und nicht beschädigt sein. Bitte beachten Sie die Passbildschablone. Bitte bedenken Sie, dass Sie erneut vorsprechen müssen, wenn Ihr Passfoto nicht den biometrischen Anforderungen entspricht.

Die Umsetzung der Livebilderfassung und Erhöhung der Anforderungen an Passbilder, die im Rahmen der Pass- und Ausweisbeantragung vorgelegt werden, ist zwar nach der Passverordnung zum 1. Mai 2025 in Deutschland in Kraft getreten, wird aber im Ausland nicht in dieser Form umgesetzt, da sie mit weiteren Maßnahmen einhergehen müssen.

Eine cloudbasierte Lösung mit der Zulassung bestimmter Fotografen bzw. Firmen zur Herstellung und Übermittlung biometrischer Bilder wird außerhalb Deutschlands nichtangeboten werden.
Es wird an Lösungen gearbeitet, insbesondere um die Livebilderfassung am Schalter zu ermöglichen. Bis auf Weiteres gelten daher die bisherigen Anforderungen an Passfotos fort.

Welche Passbilder bei Kindern sind gültig?

Bitte bringen Sie neue biometrische Passfotos (in Papierform, nicht digital) zu Ihrem Termin mit. Die Fotos dürfen max. 6 Monate alt sein und dürfen nicht verschmutzt und nicht beschädigt sein. Bitte beachten Sie die hier veröffentlichte Passbildschablone. Passfotos für Kinder unter 10 Jahren lassen Sie bitte von einem Fotografen erstellen. Bitte bedenken Sie, dass Sie erneut vorsprechen müssen, wenn Ihr Passfoto nicht den biometrischen Anforderungen entspricht.

Die Umsetzung der Livebilderfassung und Erhöhung der Anforderungen an Passbilder, die im Rahmen der Pass- und Ausweisbeantragung vorgelegt werden, ist zwar nach der Passverordnung zum 1. Mai 2025 in Deutschland in Kraft getreten, wird aber im Ausland nicht in dieser Form umgesetzt, da sie mit weiteren Maßnahmen einhergehen müssen.

Eine cloudbasierte Lösung mit der Zulassung bestimmter Fotografen bzw. Firmen zur Herstellung und Übermittlung biometrischer Bilder wird außerhalb Deutschlands nichtangeboten werden.
Es wird an Lösungen gearbeitet, insbesondere um die Livebilderfassung am Schalter zu ermöglichen. Bis auf Weiteres gelten daher die bisherigen Anforderungen an Passfotos fort.

Hinweise zur Terminbuchung

Unter der Web-Adresse https://www.terminland.de/hk-basel können Termine vereinbart werden.

Allgemeine Hinweise

  • Bitte buchen Sie pro Antragssteller (nicht pro Antrag) einen eigenen Termin.
  • Die Termine werden in Blockzeiten gebucht. Dadurch können geringfügige Wartezeiten bei der Wahrnehmung des Termins entstehen.
  • Es können nur die online ersichtlichen Termin vergeben werden. Stornierte Termine werden vom System automatisch wieder freigegeben.
  • Es ist nicht gestattet, mehrere Termine für eine Person zu buchen. Bei mehreren blockierten Terminen werden alle Buchungen storniert.
  • Bitte stornieren Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können mind. 24 h vor dem Termin! Verwenden Sie dazu den Link, den Sie in Ihrer Terminbestätigungs-E-Mail finden. Wir behalten uns vor, weitere Terminbuchungen bei Nichteinhaltung für 3 Monate nicht zuzulassen.
  • Sollten Sie einen früheren Termin benötigen, als wir auf unserer Homepage anbieten, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in Bern.

Hinweise zur Terminvereinbarung für Kinder

  • Bezüglich Reisepässe und Personalausweise für Kinder unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden.
  • Bei Minderjährigen müssen beide Elternteile und das Kind vorsprechen. Alternativ kann eine beglaubigte Zustimmungserklärung vorgelegt werden, wenn ein Elternteil verhindert ist.

Wie kann ich einen Termin stornieren?

Bitte stornieren Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können mindestens 24 Stunden vor dem Termin! Verwenden Sie dazu den Link, den Sie in Ihrer Terminbestätigungs-E-Mail finden. Wir behalten uns vor, weitere Terminbuchungen bei Nichteinhaltung für 3 Monate nicht zuzulassen.

Was ist bei einer Erstbeantragung oder Namensänderung zu beachten?

Zum Namensrecht beachten Sie bitte die Hinweise unter dem nachfolgenden Link: Namensrecht


Bei Erstanträgen von im Ausland geborenen Personen, die noch nie ein deutsches Reisedokument besaßen, sind umfangreiche Prüfungen erforderlich, wie Sie auch unseren Informationen zur
Geburt eines Kindes im Ausland entnehmen können. Deshalb muss die Beantragung grundsätzlich bei der deutschen Botschaft in Bern erfolgen. Informationen, wann ausnahmsweise auch bei Erstanträgen eine Antragstellung in Basel ermöglicht werden kann, finden Sie hier.

Welche Kosten entstehen?

Sie finden hier eine Übersicht über den bei uns zu entrichtenden Gesamtpreis. Auf dem Merkblatt wird detailliert dargestellt, wie sich der Preis zusammensetzt.

Umrechnungsbedingt können folgende Angaben leicht abweichen und sind ohne Gewähr:

zu den Kosten

Wichtige Hinweise

 

  • Bezüglich Reisepässen und Personalausweisen für Kinder unter 6 Jahren gilt bis auf Weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden können.

 

  • Haustiere sind in unseren Räumlichkeiten nicht erlaubt.

 

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Begleitpersonen keinen Zutritt zu unseren Räumlichkeiten haben (dies gilt nicht für Minderjährige).

 

  • Eine Pass- / Personalausweisbeantragung kann in Basel nur erfolgen, wenn Sie in der Schweiz oder in Liechtenstein gemeldet sind.